AGB
Teilnahmebedingungen (AGB)
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche und männliche Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen!
(1) Anmeldung: Der Kursplatz ist erst dann verbindlich für den Teilnehmer reserviert, sobald eine Anzahlung von 50 Prozent der Kursgebühr innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Konto des Schulungszentrums für Bobath Therapie überwiesen wurde. Der Kursteilnehmer ist selbst für die termingerechte Überweisung der Kursgebühr verantwortlich (auch wenn sich z.B. der Arbeitgeber zur Übernahme der Kursgebühren bereit erklärt hat). Der Zahlungstermin ist auf der schriftlichen Kursplatzbestätigung vermerkt. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang (Eingangsdatum) leitet das Schulungszentrum für Bobath Therapie ein allgemein übliches Mahnverfahren nach BGB ein und behält sich vor, den Kursplatz anderweitig zu vergeben. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer und des vollständigen Vor- und Zunamens der teilnehmenden Person auf das angegebene Konto des Schulungszentrums für Bobath Therapie zu überweisen.
(2) Absagen seitens der Teilnehmerin:
Absagen werden nur schriftlich akzeptiert. Sollte ein Kursplatzbewerber die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung absagen, so besteht – unabhängig vom Grund der Absage-Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr von 100%, wenn diese früher als 8 Wochen vor Kursbeginn und 50% wenn diese zwischen 4 – 8 Wochen vor Kursbeginn erfolgt. Bei kurzfristiger Absage, wenn von dem Teilnehmer keine Ersatzperson benannt werden kann, ist die volle Kursgebühr zu entrichten – ebenso bei unentschuldigtem Fernbleiben. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühr. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Absage einzelner Kursteile nicht möglich! Die Bearbeitungsgebühr beträgt 30 €.
Empfehlung einer Seminar-Versicherung: Der Kursteilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er zur Absicherung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter im Falle einer Nichtinanspruchnahme des Kurses, die Möglichkeit des Abschlusses einer Seminar-Versicherung hat. Der Teilnehmer ist für den Abschluss einer Seminar-Versicherung bei einem Drittanbieter (Versicherung) selbst verantwortlich.
(3) Absagen von Seiten des Schulungszentrums für Bobath Therapie: Das Schulungszentrum für Bobath Therapie behält sich vor, z.B. bei zu geringer Kursbeteiligung, Erkrankung der Referenten oder anderen wichtigen Gründen, Veranstaltungen abzusagen. Schadenersatzansprüche bestehen dadurch nicht. Bezahlte Gebühren werden ohne Abzüge erstattet. Weitergehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer bereits Kosten (z.B. durch Absage von Patienten, Buchung einer Unterkunft, Anreise o.Ä.) entstanden sind.
(4) Änderungen: Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Kursteilnehmer getroffen wurden, bleiben Änderungen in der Person des/der Dozenten ausdrücklich vorbehalten. Dozentenwechsel und Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
(5) Kursplatzvergabe: Die Kursplatzvergabe liegt allein in der Hand des Veranstalters.
Kursplatzbewerber können ihre Kursplätze untereinander nicht tauschen.
(6) Haftungsansprüche: Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Kursteilnehmer an Patienten oder an anderen Personen vornehmen, handeln die Teilnehmer auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen die Referenten und den Veranstalter sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen. Fügen Teilnehmer Dritten während der Übungen oder Demonstrationen Schaden zu, bleiben Ihre Haftungen unberührt. Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Die Teilnehmer sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Sollte der Veranstalter Kursteilnehmer bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, so kann er nicht für die Erbringung der Leistung der jeweiligen Unterkünfte haftbar gemacht werden. Auch eine Haftung für die jeweils preisgünstigste Unterbringung ist ausgeschlossen.
(7.) Pflichten des Teilnehmers (TN): Der TN verpflichtet sich, an den Kursen regelmäßig einschließlich aller Prüfungen und Klausuren teilzunehmen sowie unterrichtsbezogen mitzuarbeiten. Insbesondere sind Störungen des Unterrichts zu unterlassen. Der TN verpflichtet sich weiter, zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie Unterrichts- und Aufenthaltsräume pfleglich zu behandeln. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude
untersagt. Essen und Trinken ist nur im Aufenthaltsraum gestattet. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Schulungszentrums ist Folge zu leisten. Wer als TN gegen seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der TN hat dem Schulungszentrum den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das Schulungszentrum hat das Recht, TN von dem Lehrgang auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Unterrichtsziel durch den TN nicht erreicht werden kann.
(8.) Nebenabreden: Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(9.) Für alle Angaben im Fortbildungsprogramm gilt: Für alle Angaben im Fortbildungsprogramm gilt: Änderungen und Irrtürmer vorbehalten. Ansonsten gelten die Teilnahmebedingungen (AGB).