AGB

Teilnahmebedingungen (AGB)

(1) Anmeldung: Der Kursplatz ist erst dann verbindlich für die Teilnehmerin reserviert, sobald eine Anzahlung von 25 Prozent der Kursgebühr innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Konto des Schulungszentrums für Bobath Therapie überwiesen wurde. Die Kursteilnehmerin ist
selbst für die termingerechte Überweisung der Kursgebühr verantwortlich (auch wenn sich z.B. der
Arbeitgeber zur Übernahme der Kursgebühren bereit erklärt hat). Der Zahlungstermin ist auf der
schriftlichen Kursplatzbestätigung vermerkt. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang
(Eingangsdatum) leitet das Schulungszentrum für Bobath Therapie ein allgemein übliches
Mahnverfahren nach BGB ein. Zahlungen sind bitte unter Angabe des vollständigen Vor- und
Zunamens der teilnehmenden Person, der Kursbezeichnung, der Kursnummer sowie des Datums der
Veranstaltung auf das angegebene Konto des Schulungszentrums für Bobath Therapie zu
überweisen.

(2) Absagen seitens der Teilnehmerin: Absagen werden nur schriftlich akzeptiert. Sollte eine Kursplatzbewerberin die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung absagen, so besteht –
unabhängig vom Grund der Absage – Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr von 100%,
wenn diese früher als 8 Wochen vor Kursbeginn und 50% wenn diese zwischen 4 – 8 Wochen vor
Kursbeginn erfolgt. Bei kurzfristiger Absage, wenn von der/dem Teilnehmer*in keine Ersatzperson benannt
werden kann, ist die volle Kursgebühr zu entrichten – ebenso bei unentschuldigtem Fernbleiben. Es
besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühr. Bei mehrteiligen Seminaren ist
die Absage einzelner Kursteile nicht möglich! Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25€.

(3) Absagen von Seiten des Schulungszentrums für Bobath Therapie: Das Schulungszentrum
für Bobath Therapie behält sich vor, z.B. bei zu geringer Kursbeteiligung, Erkrankung der Referenten
oder anderen wichtigen Gründen, Veranstaltungen abzusagen. Schadenersatzansprüche bestehen
dadurch nicht. Bezahlte Gebühren werden ohne Abzüge erstattet. Weitergehende Ansprüche sind
auch dann ausgeschlossen, wenn der Teilnehmerin bereits Kosten (z.B. durch Absage von Patientinnen, Buchung einer Unterkunft, Anreise o.ä.) entstanden sind.

(4) Kursplatzvergabe: Die Kursplatzvergabe liegt allein in der Hand des Veranstalters.
Kursplatzbewerber*innen können ihre Kursplätze untereinander nicht tauschen.

(5) Haftungsansprüche: Die Kursteilnehmerinnen halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Kursteilnehmerinnen an
Patientinnen oder an anderen Personen vornehmen, handeln die Teilnehmerinnen auf eigene
Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen die
Referentinnen und den Veranstalter sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen. Fügen Teilnehmerinnen Dritten während der Übungen oder
Demonstrationen Schaden zu, bleiben Ihre Haftungen unberührt. Der Veranstalter haftet nicht bei
Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und
Kraftfahrzeuge. Die Teilnehmerinnen sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Sollte der Veranstalter Kursteilnehmerinnen bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten
behilflich sein, so kann er nicht für die Erbringung der Leistung der jeweiligen
Hotels/Pensionen/Jugendherberge etc. haftbar gemacht werden. Auch eine Haftung für die jeweils
preisgünstigste Unterbringung ist ausgeschlossen.

(6.) Pflichten des Teilnehmers (TN): Der TN verpflichtet sich, an den Kursen regelmäßig
einschließlich aller Prüfungen und Klausuren teilzunehmen sowie unterrichtsbezogen
mitzuarbeiten. Insbesondere sind Störungen des Unterrichts zu unterlassen. Der TN verpflichtet
sich weiter, zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie Unterrichtsund
Aufenthaltsräume pfleglich zu behandeln. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude
untersagt. Essen und Trinken ist nur im Aufenthaltsraum gestattet. Den Anweisungen
der Mitarbeiter des Schulungszentrums ist Folge zu leisten. Wer als TN gegen seine
Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren
Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der TN hat dem Schulungszentrum
den entstandenen Schaden zu ersetzen. Das Schulungszentrum hat das Recht,
TN von dem Lehrgang auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das
Unterrichtsziel durch den TN nicht erreicht werden kann.

(7.) Nebenabreden: Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(8.) Für alle Angaben im Fortbildungsprogramm gilt: Änderungen und Irrtürmer
vorbehalten. Ansonsten gelten die Teilnahmebedingungen (AGB)